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Überstunden Österreich

Was sind Überstunden und wie werden sie abgegolten? Dieser Blogpost gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in Österreich.

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegte Normalarbeitszeit hinausgehen. Die Normalarbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, kann aber je nach Branche und Arbeitszeitmodell variieren. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet werden.

Für Überstunden gebührt grundsätzlich ein Zuschlag von 50 % auf den normalen Stundenlohn oder ein entsprechender Zeitausgleich von 1,5 Stunden pro Überstunde. Die Art der Abgeltung kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, sofern der Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung nichts anderes vorschreiben. In manchen Fällen kann auch eine Mischform aus Geld und Zeit gewählt werden.

Es gibt jedoch Grenzen für die zulässige Anzahl von Überstunden. Die tägliche Arbeitszeit darf 12 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten, jeweils inklusive Überstunden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen können diese Grenzen unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden, z.B. bei Arbeitsbereitschaft oder Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat.

Arbeitnehmer haben das Recht, Überstunden abzulehnen, wenn sie wichtige Gründe haben, die schwerer wiegen als die Interessen des Arbeitgebers. Solche Gründe können z.B. Kinderbetreuung oder ein dringender Arzttermin sein. Außerdem können Arbeitnehmer Überstunden verweigern, wenn sie bereits 50 Stunden in der Woche oder 10 Stunden am Tag gearbeitet haben. Eine Ablehnung von Überstunden darf nicht zu einer Benachteiligung oder Kündigung führen.

Überstunden sind ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht und sollten immer korrekt erfasst und abgegolten werden. Wenn Sie Fragen oder Probleme zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer.

 





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