Willkommen auf der offiziellen Projektseite unserer Android-Apps im österreichischen Raum.
Um maximale Verlässlichkeit zu gewährleisten, orientieren sich die hinterlegten Rechenregeln an folgenden offiziellen Publikationen:
Urlaubsplaner Quellen:
Die bereitgestellten Inhalte und Rechenergebnisse dienen ausschließlich der Orientierung für Arbeitgeber und Personalverantwortliche. Es wird keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall kann dadurch nicht ersetzt werden. Maßgeblich sind stets die gesetzlichen Originaltexte und die Verlautbarungen der Behörden.
Die Berechnungen in den Apps finden lokal auf Ihrem Gerät statt. Es werden keine sensiblen Unternehmens- oder Gehaltsdaten an externe Server übertragen.

Mehr Freizeit mit weniger Urlaubstagen. Berechnen Sie Urlaubsanspruch, Resturlaub und Urlaubsgeld nach österreichischem Recht.
Drei Kernvorteile
✅ Fenstertage automatisch finden.Der Urlaubsplaner ist Ihr persönlicher Berater für maximale Erholung in Österreich. Schluss mit dem mühsamen Suchen nach Fenstertagen – unsere App übernimmt die strategische Planung für Sie.
Unser intelligenter Algorithmus scannt den österreichischen Kalender für Sie.
Verlassen Sie sich auf mathematische Genauigkeit. Die App bildet das österreichische Urlaubsrecht detailliert ab:
Die App berechnet Ihnen live den Brutto-Geldwert Ihrer verbleibenden Tage basierend auf Ihrem Gehalt. So behalten Sie immer den Überblick über Ihr „Urlaubskapital“.
Für maximale Transparenz bietet die App direkte Verknüpfungen zu den wichtigsten offiziellen Informationsportalen Österreichs, darunter:
Die App lädt offizielle Feiertagsdaten für alle neun Bundesländer über offizielle Schnittstellen und funktioniert dank intelligentem Caching auch zu 100 % offline.
Diese App ist ein unabhängiges Informationswerkzeug und steht in keiner offiziellen Verbindung zu Regierungsbehörden oder den genannten Institutionen (wie AK, WKO oder AMS).
Haftungsausschluss:Alle Berechnungen basieren auf allgemeinen Standards des österreichischen Arbeitsrechts. Die Ergebnisse dienen der unverbindlichen Information und Orientierung. Da individuelle Ansprüche je nach Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag variieren können, ersetzen die Ergebnisse keine professionelle Beratung durch die zuständigen Stellen oder Rechtsträger. Für die Richtigkeit der Daten aus externen APIs wird keine Gewähr übernommen.
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In Österreich beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 25 Arbeitstage pro Jahr (5 Wochen bei einer 5‑Tage‑Woche). Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 30 Arbeitstage.
Der Anspruch entsteht ab dem ersten Arbeitstag und erneuert sich nach jedem vollen Arbeitsjahr. Eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig.
In Österreich beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 25 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5‑Tage‑Woche. Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 30 Arbeitstage.
Der Rechner berücksichtigt Arbeitszeit, Eintrittsdatum, Bundesland, Feiertage sowie Arbeits‑ oder Kalenderjahr und ermittelt daraus automatisch Beginn, Ende und Länge des Urlaubsanspruchs.
Resturlaub ergibt sich aus dem gesetzlichen Jahresanspruch minus bereits konsumierten Urlaubstagen. Der Rechner zeigt Resttage und deren Bewertung automatisch an.
Ja. Der Urlaubsrechner berücksichtigt automatisch alle gesetzlichen Feiertage des ausgewählten Bundeslandes.
Das Urlaubsgeld wird auf Basis des eingegebenen Bruttogehalts und der kollektivvertraglichen Regelungen berechnet. Der Rechner zeigt die Bewertung der Urlaubstage an.
Ja. Teilzeitbeschäftigte haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch, berechnet nach ihren tatsächlichen Arbeitstagen pro Woche.
Nicht konsumierter Urlaub darf nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Geld abgegolten werden (Urlaubsersatzleistung).
Grundsätzlich soll Urlaub zusammenhängend konsumiert werden. Eine Aufteilung ist möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen.
Der Anspruch entsteht ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses und erneuert sich nach jedem vollen Arbeitsjahr.
Ja. Alle Eingaben werden lokal am Gerät gespeichert und können jederzeit geändert oder ergänzt werden.